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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 133/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2000, V 42-44/00-9, und V 52-53/00-9, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 16. Jänner 2001, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, Zl. 551.352/140-VIII/1/99, mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 22. September 1999, als gesetzwidrig aufgehoben.

2. Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.

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Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 133/2001 · Stammfassung

Fassungen ab: 28.03.2001

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 133/2001

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