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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 66/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Oktober 2004, , die Worte „Empersdorf,“ und „Heiligenkreuz am Waasen,“ des ersten Absatzes des mit „Spruch I.“ überschriebenen Teils der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 10. Juni 2003, Z 556.475/58-IV/5a/03, als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 66/2005 · Stammfassungkundgemacht am 09.03.2005

Fassungen ab: 10.03.2005

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Aufhebung einer Wortfolge in der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 10. Juni 2003, Z 556.475/58-IV/5a/03, durch den Verfassungsgerichtshof

BGBl. II Nr. 66/2005

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.