Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Oktober 2004, V 129/03-14, die Worte „Empersdorf,“ und „Heiligenkreuz am Waasen,“ des ersten Absatzes des mit „Spruch I.“ überschriebenen Teils der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 10. Juni 2003, Z 556.475/58-IV/5a/03, als gesetzwidrig aufgehoben.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 66/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 66/2005 · Stammfassungkundgemacht am 09.03.2005
Fassungen ab: 10.03.2005
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Aufhebung einer Wortfolge in der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 10. Juni 2003, Z 556.475/58-IV/5a/03, durch den Verfassungsgerichtshof
BGBl. II Nr. 66/2005 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
