Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 18. März 2022, , der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zugestellt am 5. April 2022, zu Recht erkannt:

„I. Punkt A) 3. der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 6. November 2006, Z BMVIT-138.002/003-II/ST5/2006, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.“