Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 1995, V 133/94-6, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 10. April 1995, Punkt 3.8. der 59. Öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreffend die Ausfuhr von Rindfleisch ohne Knochen in Länder außerhalb der EG Zl. 37.360/28-III B 7/92, kundgemacht im Verlautbarungsblatt dieser Kommission vom 9. Juni 1992, 59. Stück, als gesetzwidrig aufgehoben.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 341/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 341/1995 · Stammfassung
Fassungen ab: 20.05.1995
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 341/1995 ↗
Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.
