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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 341/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 1995, , dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 10. April 1995, Punkt 3.8. der 59. Öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreffend die Ausfuhr von Rindfleisch ohne Knochen in Länder außerhalb der EG Zl. 37.360/28-III , kundgemacht im Verlautbarungsblatt dieser Kommission vom 9. Juni 1992, 59. Stück, als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 341/1995 · Stammfassung

Fassungen ab: 20.05.1995

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 341/1995

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