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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 25/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Oktober 1986, V 2, 3/85-8, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 9. Jänner 1987, die Z 17 der 12. öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 26. April 1982, Zl. 39.218/01-III/8/1982, und die Z 1 dieser Bekanntmachung in der Fassung der 29. öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 8. Juni 1982, Zl. 39.218/01-III/8/1982, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 25/1987 · Stammfassung

Fassungen ab: 27.01.1987

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 25/1987

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