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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 382/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. März 1993,

V 47 - 49/92 - 8, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugestellt am 8.April 1993, die Z 1.2. und den Punkt 13 der

106. Öffentlichen Bekanntmachung für den Import von Speck der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Zl. 37.224/01-III/B/7/90, kundgemacht im Verlautbarungsblatt dieser Kommission vom 28. August 1990,

106. Stück, als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 382/1993 · Stammfassung

Fassungen ab: 10.06.1993

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 382/1993

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