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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 343/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshof-Gesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. März 1995, Zl. , dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zugestellt am 2. Mai 1995, § 28 dritter Satz der NÖ Taxi-Betriebsordnung, LGBl. 7001/20-0, als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 343/1995 · Stammfassung

Fassungen ab: 20.05.1995

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 343/1995

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