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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 68/1986

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Oktober 1985, , dem Bundesminister für Justiz zugestellt am 17. Dezember 1985, den Erlaß des Bundesministers für Justiz vom 25. August 1960, JMZ 4260/60, in der Fassung der Erlässe vom 14. Juli 1970, JMZ 3197-20/70, und vom 30. April 1979, JMZ 599.00/6-III 1/79, über die Unterstützungsbeiträge der Rechtspraktikanten als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1986 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 68/1986 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.10.1986

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 68/1986

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