Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 2009, , den zweiten Satz des § 6 Abs. 2 und § 7 des Landes-Wirtschaftsförderungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 33, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 22/2008, als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof hat ferner ausgesprochen, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten.