Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 2005, , Punkt A3 (Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten) der 2. Änderung des Erstattungskodex, kundgemacht als Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Nr. 16/2005, als gesetzwidrig aufgehoben.