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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 5/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. f des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2006, , die Wortfolge „im Stadtgebiet von Oberwart und“ in § 1 der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Oberwart vom 15. September 1998 über das Verbot der Prostitution im Stadtgebiet von Oberwart und im Ortsteil von St. Martin in der Wart, Zl. 1710/1998, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 16. September 1998 bis 2. Oktober 1998, als gesetzwidrig aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof hat ferner ausgesprochen, dass die Aufhebung mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft tritt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.