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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 69/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. b des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Juni 2008, , die Wortfolge “und Multifunktionalität” in § 1 Abs. 1 Z 1 sowie § 2 Abs. 4 Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 2007, LGBl. Nr. 25, als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof hat ferner ausgesprochen, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.