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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 48/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Juni 2020, , ausgesprochen, dass § 6 erster Satz ("Diese Verordnung tritt mit 01.01.2019 in Kraft.") der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka vom 19.12.2018 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr in den Trausdorfer Feriensiedlungen, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 20. Dezember 2018 bis 4. Jänner 2019, als gesetzwidrig aufgehoben wird.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.