Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2007, V 5/06-9, § 3 der Verordnung des Gemeinderats der Gemeinde Klingenbach vom 25. Juni 2003, mit der Bebauungsrichtlinien für ein Teilgebiet der KG Klingenbach erlassen werden, aufsichtbehördlich genehmigt mit Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Oktober 2003 und kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 20. Oktober 2003 bis 5. November 2003, als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 30/2007
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. f des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
