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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 28/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. b des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2005, , V 22-26/02-23, , , § 11 Abs. 1 des Gesetzes über die Einhebung von Kanalabgaben (Kanalabgabegesetz - KabG), LGBl. Nr. 41/1984, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/1990, als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof hat ferner ausgesprochen, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.