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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 318/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art.139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 21. Juni 2008, , dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 21.7.2008, die Verordnung (d.i. Punkt 1. des Erlasses) des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 21. November 2005, GZ BMWA-30.599/0339-I/7/2005, betreffend das Gewerberecht als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 318/2008 · Stammfassungkundgemacht am 11.09.2008

Fassungen ab: 12.09.2008

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Aufhebung der Verordnung betreffend das Gewerberecht durch den Verfassungsgerichtshof

BGBl. II Nr. 318/2008

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.