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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 373/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs.5 erster Satz B-VG und § 59 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2017, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. September 2017, , dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zugestellt am 20. November 2017, zu Recht erkannt:

„Die Verordnung „Beschluss der Fachgruppentagung“ (der Fachgruppe Holzindustrie in der Wirtschaftskammer Oberösterreich) vom 7. Oktober 2011, verlautbart in der „Oberösterreichischen Wirtschaft“ vom 19. Dezember 2014, Nr. 51/52, betreffend Grundumlage 2015, wird als gesetzwidrig aufgehoben.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 373/2017 · Stammfassungkundgemacht am 14.12.2017

Fassungen ab: 15.12.2017

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Aufhebung der Verordnung „Beschluss der Fachgruppentagung“ der Fachgruppe Holzindustrie in der Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 7. Oktober 2011 durch den Verfassungsgerichtshof

BGBl. II Nr. 373/2017

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.