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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 85/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 163/2006, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2007, , die Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004, 179. Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten GZ 176/04, erlassen durch Beschluss des Kammertages vom 18. Juni 2004, kundgemacht im Amtlichen Teil der Zeitschrift „konstruktiv“ Nr. 243a/Juni 2004, S 8, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2008 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 85/2007 · Stammfassungkundgemacht am 13.04.2007

Fassungen ab: 14.04.2007

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Aufhebung der Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004 der Bundes-Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer

BGBl. II Nr. 85/2007

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.