Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. II Nr. 414/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster und zweiter Satz B-VG sowie §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Oktober 2004, und , dem Bundesminister für Inneres zugestellt am 20. Oktober 2004, die §§ 2 bis 4 der Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der Zivildienstverwaltung (Übertragungs-Verordnung), BGBl. II Nr. 140/2002, als gesetzwidrig aufgehoben und ausgesprochen, dass § 1 der Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der Zivildienstverwaltung (Übertragungs-Verordnung) idF BGBl. II Nr. 140/2002 gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 414/2004 · Stammfassungkundgemacht am 29.10.2004

Fassungen ab: 30.10.2004

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Aufhebung der §§ 2 bis 4 der Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der Zivildienstverwaltung (Übertragungs-Verordnung) durch den Verfassungsgerichtshof und Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 1 der Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der Zivildienstverwaltung (Übertragungs-Verordnung) gesetzwidrig war

BGBl. II Nr. 414/2004

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.