Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2019, V 46/2018-8, ausgesprochen, dass die §§ 2, 3 und 5 der „Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016“, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 4. bis 22. November 2016, als gesetzwidrig aufgehoben werden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 24/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
