Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Dezember 2018, G 308/2018-8, ausgesprochen, dass §§ 10a und 10b des Burgenländischen Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 76/2010, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2017, als verfassungswidrig aufgehoben werden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 82/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und § 64 Abs. 2 VfGG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 2 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
