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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 13/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2008, , V 304, 305/08-12, dem Bundesminister für Justiz zugestellt am 24. Dezember 2008,

1. § 9b der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter 1977 (RL-BA 1977), kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28. September 1999 bzw. 27. September 2001, sowie

2. das Statut der Treuhand-Revision der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, in der 10. Revisionsfassung vom 17. Februar 2005,

als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebungen treten mit 31. Dezember 2009 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 13/2009 · Stammfassungkundgemacht am 15.01.2009

Fassungen ab: 16.01.2009

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Aufhebung des § 9b RL-BA 1977 und des Statuts der Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof

BGBl. II Nr. 13/2009

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.