Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. Nr. 504/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 392/1996, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Juni 1996, , , , , , , und , dem Bundesminister für Arbeit und Soziales zugestellt am 2. September 1996, den § 1 Abs. 2 Z 2 der Richtlinien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß , kundgemacht in der Sozialen Sicherheit 1991, Amtliche Verlautbarung Nr. 28/1991, als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 504/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 21.09.1996

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 504/1996

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.