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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 30.09.2013 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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. Wird vor Schluss der Verhandlung über die Beschwerde der Nachweis erbracht, dass der Beschwerdeführer klaglos gestellt erscheint, so hat der Verfassungsgerichtshof nach Einvernehmung des Beschwerdeführers die Beschwerde als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.