. Diese Bestimmungen finden sinngemäß Anwendung, wenn der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes von Amts wegen (Art. 140 Abs. 1 B-VG) zu entscheiden hat.
Schriftgröße: 100 %
Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 31.12.2013.
Heutige Fassung öffnen