. Wird vor Schluß der Verhandlung über die Beschwerde der Nachweis erbracht, daß der Beschwerdeführer klaglos gestellt erscheint, so hat der Verfassungsgerichtshof nach Einvernehmung des Beschwerdeführers die Beschwerde als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.
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