← Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 28.02.2013.

Heutige Fassung öffnen

. Diese Bestimmungen finden sinngemäß Anwendung, wenn der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes von Amts wegen (Art. 140 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes) zu entscheiden hat.