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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1610/8-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 14 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, wird verlautbart:

Auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und der Gemeinde Königsbrunn am Wagram, politischer Bezirk Tulln, wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1972 für die “Verwaltungsgemeinschaft, Gruppenwasserversorgung Wagram – nördliches Tullnerfeld” eine neue Satzung erlassen. Der Verwaltungsgemeinschaft gehören nunmehr die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und die Gemeinde Königsbrunn am Wagram an.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.