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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1610/15-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 14 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, wird verlautbart:

Die Gemeinde Feistritz am Wechsel, die Marktgemeinde Aspang und die Gemeinde Aspangberg-St. Peter haben sich mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 zur “Verwaltungsgemeinschaft – Wasserversorgungsanlage Feistritztal” zusammengeschlossen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.