Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse haben sich die Gemeinden Scheiblingkirchen-Thernberg, Warth und Grimmenstein, politischer Bezirk Neunkirchen, mit Wirksamkeit vom 1. August 1973 zur “Friedhofsverwaltungsgemeinschaft Scheiblingkirchen–Warth–Grimmenstein” zusammengeschlossen.