Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1610/16-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 14 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, wird verlautbart:

Auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse haben sich die Gemeinden Petzenkirchen und Bergland, Verwaltungsbezirk Melk, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977 zur “Friedhofsverwaltungsgemeinschaft Petzenkirchen-Bergland” zusammengeschlossen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.