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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1610/12-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 14 Abs. 6 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, wird verlautbart:

Auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse haben sich die Gemeinden Brunn an der Wild und Irnfritz, pol. Bezirk Horn, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1976 zur “Friedhofsverwaltungsgemeinschaft Dietmannsdorf/ Wild” zusammengeschlossen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.