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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1610/19-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 14 Abs. 6 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. 1000–4, wird kundgemacht:

Die Marktgemeinden Artstetten-Pöbring und Maria Taferl, Verwaltungsbezirk Melk, haben sich auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 zur “Friedhofsverwaltungsgemeinschaft Artstetten-Pöbring und Maria Taferl” zusammengeschlossen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.