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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1610/17-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 14 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, wird verlautbart:

Aufgrund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse haben sich die Gemeinden Pernitz und Waidmannsfeld mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1982 zur Verwaltungsgemeinschaft “Bädergemeinschaft der Gemeinden Pernitz und Waidmannsfeld” zusammengeschlossen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.