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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1610/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 14 Abs. 6 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, wird kundgemacht:

Die Gemeinden Burgschleinitz-Kühnring, Eggenburg, Grafenberg, Meiseldorf und Röschitz haben sich mit Wirkung vom 1. Jänner 1973 zur “Verwaltungsgemeinschaft Eggenburg zur Einhebung von Abgaben” zusammengeschlossen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.