Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel I

Der Heilige Stuhl und die Republik Österreich sind gemäß Artikel III § 1 des Konkordates vom 5. Juni 1933 übereingekommen, daß in Vorarlberg eine Diözese Feldkirch errichtet werden soll.