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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 28/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird verordnet:

Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 11. Oktober 2017, mit dem die Ausführungsordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. III Nr. 132/2002, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 16/2017) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass dieser Beschluss in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wird.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 28/2018 · Stammfassungkundgemacht am 21.03.2018

Fassungen ab: 22.03.2018

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

BGBl. III Nr. 28/2018

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.