Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 12. Juli 1991 und vom 2. Oktober 1991, mit denen die Ausführungsordnung und die Gebührenordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979, in der Fassung BGBl. Nr. 526/1984) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (1014 Wien, Kohlmarkt 8 —10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt werden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 193/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 193/1992 · Stammfassung
Fassungen ab: 15.04.1992
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 193/1992 ↗
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