Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 16. Juni 1980, vom 26. September 1980 und vom 3. Juli 1981, mit denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8-10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 477/1981
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 477/1981 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.11.1981
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 477/1981 ↗
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