Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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13. ANLAGE PA

 

LISTE DER UNTERZEICHNER, WELCHE DIE VERPFLICHTUNGEN ZUR VORLÄUFIGEN ANWENDUNG AUS ARTIKEL 45 ABSATZ 3 BUCHSTABE b NICHT ANNEHMEN

 

(nach Buchstabe b)

 

1. Tschechische Republik

2. Deutschland

3. Ungarn

4. Litauen

5. Polen

6. Slowakische Republik