1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlussakte wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Weitere Inhalte
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Dezember 2003 bei der Regierung der italienischen Republik hinterlegt. Nach Mitteilung der Regierung der Italienischen Republik tritt der Vertrag gemäß seinem mit 1. Mai 2004 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
INHALTSVERZEICHNIS
A.
Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten Der Europäischen Union) und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
1
B.
Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge
1
Erster Teil:
Grundsätze
2
Zweiter Teil:
Anpassung der Verträge
14
Titel I:
Institutionelle Bestimmungen
14
Kapitel 1:
Das Europäische Parlament
14
Kapitel 2
Der Rat
16
Kapitel 3:
Der Gerichtshof
20
Kapitel 4:
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
21
Kapitel 5:
Der Ausschuss der Regionen
23
Kapitel 6:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Technik
24
Kapitel 7:
Die Europäische Zentralbank
25
Titel II:
Sonstige Anpassungen
26
Dritter Teil:
Ständige Bestimmungen
27
Titel I:
Anpassungen der Rechtsakte der Organe
27
Titel II:
Sonstige Bestimmungen
28
Vierter Teil:
Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer
29
Titel I:
Übergangsmaßnahmen
29
Titel II:
Sonstige Bestimmungen
48
Fünfter Teil:
Bestimmungen über die Durchführung dieser Akte
53
Titel I:
Einsetzung der Organe und Gremien
53
Titel II:
Anwendbarkeit der Rechtsakte der Organe
59
Titel III:
Schlussbestimmungen
62
Anhänge
Anhang I:
Verzeichnis der Bestimmungen (nach der Beitrittsakte) des in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstandes und der darauf beruhenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakte, die ab dem Beitritt für die neuen Mitgliedstaaten bindend und in ihnen anzuwenden sind
Regionalpolitik und Koordinierung der strukturellen Instrumente
1892
16.
Umwelt .
1922
A.
Abfallwirtschaft
1922
B.
Wasserqualität
1922
C.
Naturschutz
1930
D.
Kontrolle der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
2069
E.
Strahlenschutz
2078
F.
Chemikalien
2084
17.
Verbraucher und Gesundheitsschutz
2086
18.
Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
2086
A.
Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen
2086
B.
Visumpolitik .
2116
C.
Außengrenzen .
2145
D.
Verschiedenes
2288
19.
Zollunion
2294
A.
Technische Anpassungen des Zollkodex und seiner Durchführungsvorschriften
2294
I.
Zollkodex
2294
II.
Durchführungsvorschriften
2296
B.
Sonstige technische Anpassungen
2361
20.
Außenbeziehungen
2368
21.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
2464
22.
Organe .
2473
Anhang III:
Liste nach Artikel 21 der Beitrittsakte
2477
1.
Freizügigkeit
2477
2.
Landwirtschaft
2480
A.
Landwirtschaftsrecht
2480
B.
Tier- und Pflanzenschutzrechtliche Vorschriften
2482
I.
Tierschutzrechtliche Vorschriften
2482
II.
Pflanzenschutzrechtliche Vorschriften
2485
3.
Fischerei
2488
4.
Statistiken
2493
5.
Regionalpolitik und Koordinierung der strukturellen Instrumente
2497
Anhang IV:
Liste nach Artikel 22 der Beitrittsakte
2498
1.
Freier Kapitalverkehr
2498
2.
Gesellschaftsrecht .
2499
3.
Wettbewerbspolitik
2500
4.
Landwirtschaft
2504
5.
Zollunion
2506
Anlage
2520
Anhang V:
Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Tschechische Republik
2536
1.
Freizügigkeit
2536
2.
Freier Kapitalverkehr .
2547
3.
Landwirtschaft
2549
A.
Veterinärrecht
2549
B.
Pflanzenschutzrecht
2553
4.
Verkehrspolitik
2553
5.
Steuerwesen
2556
6.
Energie
2560
7.
Umwelt
2561
A.
Abfallentsorgung
2561
B.
Wasserqualität
2561
C.
Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
2562
Anlage A
2563
Anlage B
2571
Anhang VI:
Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Estland
2574
1.
Freizügigkeit
2574
2.
Freier Dienstleistungsverkehr
2585
3.
Freier Kapitalverkehr
2587
4.
Landwirtschaft
2589
5.
Fischerei
2591
6.
Verkehrspolitik
2593
7.
Steuerwesen
2596
8.
Energie
2600
9.
Umwelt
2601
A.
Luftqualität
2601
B.
Abfallentsorgung
2603
C.
Wasserqualität
2604
D.
Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
2606
E.
Naturschutz
2607
Anhang VII:
Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Zypern
2609
1.
Freier Warenverkehr
2609
2.
Freier Dienstleistungsverkehr
2610
3.
Freier Kapitalverkehr
2611
4.
Wettbewerbspolitik .
2611
5.
Landwirtschaft
2612
A.
Landwirtschaftsrecht
2612
B.
Veterinär- und Pflanzenschutzrecht
2615
6.
Verkehrspolitik
2616
7.
Steuerwesen
2617
8.
Energie .
2620
9.
Umwelt .
2621
A.
Luftqualität .
2621
B.
Abfallentsorgung
2621
C.
Wasserqualität
2622
D.
Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
2623
Anlage
2625
Anhang VIII:
Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Lettland
2739
1.
Freizügigkeit
2739
2.
Freier Dienstleistungsverkehr
2749
3.
Freier Kapitalverkehr
2751
4.
Landwirtschaft
2752
A.
Landwirtschaftsrecht
2752
B.
Veterinär- und Pflanzenschutzrecht
2755
I.
Veterinärrecht
2755
II.
Pflanzenschutzrecht
2760
5.
Fischerei .
2761
6.
Verkehrspolitik
2762
7.
Steuerwesen .
2768
8.
Sozialpolitik und Beschäftigung
2770
9.
Energie
2772
10.
Umwelt .
2774
A.
Luftqualität
2774
B.
Abfallentsorgung
2776
C.
Wasserqualität
2778
D.
Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
2780
E.
nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
2782
Anlage A
2783
Anlage B
2799
Anhang IX:
Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Litauen
2800
1.
Freier Warenverkehr
2800
2.
Freizügigkeit .
2801
3.
Freier Dienstleistungsverkehr
2811
4.
Freier Kapitalverkehr
2813
5.
Landwirtschaft
2814
A.
Landwirtschaftsrecht
2814
B.
Veterinär- und Pflanzenschutzrecht
2816
I.
Veterinärrecht
2816
II.
Pflanzenschutzrecht
2820
6.
Fischerei .
2821
7.
Verkehrspolitik
2823
8.
Steuerwesen .
2828
9.
Energie
2830
10.
Umwelt
2831
A.
Luftqualität
2831
B.
Abfallentsorgung
2833
C.
Wasserqualität
2833
D.
Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
2834
Anlage A
2837
Anlage B
3195
Anhang X:
Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Ungarn
3204
1.
Freizügigkeit
3204
2.
Freier Dienstleistungsverkehr
3214
3.
Freier Kapitalverkehr
3216
4.
Wettbewerbspolitik .
3218
5.
Landwirtschaft
3224
A.
Landwirtschaftsrecht
3224
B.
Veterinärrecht .
3226
6.
Verkehrspolitik .
3228
7.
Steuerwesen
3236
8.
Umwelt .
3238
A.
Abfallentsorgung
3238
B.
Wasserqualität
3239
C.
Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
3241
9.
Zollunion
3246
Anlage A
3248
Anlage B
3254
Anhang XI:
Liste nach Artikel 24 der Betrittsakte: Malta
3256
1.
Freier Warenverkehr
3256
2.
Freizügigkeit .
3257
3.
Wettbewerbspolitik
3260
4.
Landwirtschaft
3271
A.
Landwirtschaftsrecht
3271
B.
Veterinär- und Pflanzenschutzrecht
3288
I.
Veterinärrecht
3288
II.
Pflanzenschutzrecht
3290
5.
Fischerei .
3291
6.
Verkehrspolitik
3292
7.
Steuerwesen
3294
8.
Sozialpolitik und Beschäftigung
3296
9.
Energie.
3298
10.
Umwelt
3299
A.
Luftqualität
3299
B.
Abfallentsorgung .
3300
C.
Wasserqualität
3302
D.
Naturschutz
3306
E.
Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
3308
11.
Zollunion
3309
Anlage A
3312
Anlage B
3741
Anlage C
3742
Anhang XII:
Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Polen
3743
1.
Freier Warenverkehr
3743
2.
Freizügigkeit
3748
3.
Freier Dienstleistungsverkehr
3759
4.
Freier Kapitalverkehr
3761
5.
Wettbewerbspolitik
3764
6.
Landwirtschaft
3774
A.
Landwirtschaftsrecht
3774
B.
Veterinär- und Pflanzenschutzrecht
3777
I.
Veterinärrecht
3777
II.
Pflanzenschutzrecht
3786
7.
Fischerei .
3792
8.
Verkehrspolitik
3793
9.
Steuerwesen
3804
10.
Sozialpolitik und Beschäftigung
3808
11.
Energie
3809
12.
Telekommunikation und Informationstechnologie
3810
13.
Umwelt
3810
A.
Luftqualität
3810
B.
Abfallentsorgung
3812
C.
Wasserqualität
3819
D.
Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
3823
E.
Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
3844
Anlage A
3845
Anlage B
4346
Anlage C
4461
Anhang XIII:
Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Slowenien
4466
1.
Freier Warenverkehr
4466
2.
Freizügigkeit
4467
3.
Freier Dienstleistungsverkehr
4477
4.
Freier Kapitalverkehr
4479
5.
Landwirtschaft
4480
A.
Landwirtschaftsrecht
4480
B.
Veterinär- und Pflanzenschutzrecht
4483
I.
Veterinärrecht
4483
II.
Pflanzenschutzrecht
4484
6.
Steuerwesen
4485
7.
Sozialpolitik und Beschäftigung
4487
8.
Energie
4490
10.
Umwelt
4491
A.
Abfallentsorgung
4491
B.
Wasserqualität
4491
C.
Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
4492
Anlage A
4495
Anlage B
4652
Anhang XIV:
Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Slowakei .
4654
1.
Freizügigkeit
4654
2.
Freier Dienstleistungsverkehr
4664
3.
Freier Kapitalverkehr
4665
4.
Wettbewerbspolitik
4667
5.
Landwirtschaft .
4672
A.
Landwirtschaftsrecht
4672
B.
Veterinärrecht .
4673
6.
Verkehrspolitik
4676
7.
Steuerwesen
4679
8.
Energie .
4682
9.
Umwelt
4683
A.
Luftqualität
4683
B.
Abfallentsorgung
4685
C.
Wasserqualität
4686
D.
Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement
4689
Anlage
4692
Anhang XV:
Obergrenzen der zusätzlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 32 Absatz 1 der Beitrittsakte
4693
Anhang XVI:
Liste nach Artikel 52 Absatz 1 der Beitrittsakte
4695
Anhang XVII:
Liste nach Artikel 52 Absatz 2 der Beitrittsakte
4709
Anhang XVIII:
Liste nach Artikel 52 Absatz 3 der Beitrittsakte
4714
Protokolle
Protokoll Nr. 1
über die Änderungen der Satzung der europäischen Investitionsbank
4716
Protokoll Nr. 2
über die Umstrukturierung der tschechischen Stahlindustrie
4728
Protokoll Nr. 3
über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern
4745
Protokoll Nr. 4
über das Kernkraftwerk Ignalina in Litauen
4763
Protokoll Nr. 5
über den Transit von Personen auf dem Landweg zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation
4770
Protokoll Nr. 6
über den Erwerb von Zweitwohnsitzen in Malta
4774
Protokoll Nr. 7
über die Abtreibung in Malta
4776
Protokoll Nr. 8
über die Umstrukturierung der polnischen Stahlindustrie
4778
Protokoll Nr. 9
über die Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice v1 in der Slowakei
4799
Protokoll Nr. 10
über Zypern
4803
Schlussakte
I.
Text der Schlussakte
2
II.
Erklärungen der Bevollmächtigten
1
1.
Gemeinsame Erklärung: Das Eine Europa
1
2.
Gemeinsame Erklärung zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
3
III.
Sonstige Erklärungen
3
A.
Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mitgliedstaaten/Estland .
11
3.
Gemeinsame Erklärung zur Jagd auf Braunbären in Estland
11
B.
Gemeinsame Erklärungen: Mehrere derzeitige Mitgliedstaaten/Mehrere neue Mitgliedstaaten
12
4.
Gemeinsame Erklärung der Tschechischen Republik und der Republik Österreich zu ihrer bilateralen Vereinbarung über das Kernkraftwerk Temelin
12
C.
Gemeinsame Erklärungen der derzeitigen Mitgliedstaaten
13
5.
Erklärung zur Entwicklung des ländlichen Raums
13
6.
Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Tschechische Republik
14
7.
Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Estland
14
8.
Erklärung zu Ölschiefer, zum Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Elektrizitätsrichtlinie): Estland
15
9.
Erklärung zu den Fischereitätigkeiten Estlands und Litauens im Svalbard-Gebiet
17
10.
Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Lettland
17
11.
Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Litauen
18
12.
Erklärung über den Transit von Personen auf dem Landweg zwischen dem Kaliningrader Gebiet und anderen Teilen der Russischen Föderation
18
13.
Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Ungarn
19
14.
Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Malta
19
15.
Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Polen
20
16.
Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Slowenien
20
17.
Erklärung zur Entwicklung des Transeuropäischen Netzes in Slowenien
21
18.
Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Slowakei
Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei
22
20.
Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Überwachung der nuklearen Sicherheit
22
E.
Allgemeine Gemeinsame Erklärung der derzeitigen Mitgliedstaaten
Gemeinsame Erklärung der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Litauen, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu Artikel 38 der Beitrittsakte
24
23.
Gemeinsame Erklärung der Republik Ungarn und der Republik Slowenien zu Anhang X Kapitel 7 Nummer 1 Buchstabe a Ziffer ii und zu Anhang XIII Kapitel 6 Nummer 1 Buchstabe a Ziffer i der Beitrittsakte
26
G.
Erklärungen der Tschechischen Republik
27
24.
Erklärung der Tschechischen Republik zur Verkehrspolitik
27
25.
Erklärung der Tschechischen Republik zu Arbeitnehmern
28
26.
Erklärung der Tschechischen Republik zu Artikel 35 des EU-Vertrags
28
H.
Erklärungen der Republik Estland
29
27.
Erklärung der Republik Estland zum Stahlsektor
29
28.
Erklärung der Republik Estland zur Fischerei
30
29.
Erklärung der Republik Estland zur Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC)
30
30.
Erklärung der Republik Estland zur Lebensmittelsicherheit
31
I.
Erklärungen der Republik Lettland
32
31.
Erklärung der Republik Lettland zur Stimmengewichtung im Rat
32
32.
Erklärung der Republik Lettland zur Fischerei
33
33.
Erklärung der Republik Lettland zu Artikel 142a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke
34
J.
Erklärungen der Republik Litauen
35
34.
Erklärung der Republik Litauen zu den litauischen Fangtätigkeiten im Regelungsbereich der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC)
35
K.
Erklärungen der Republik Malta
36
35.
Erklärung der Republik Malta zur Neutralität
36
36.
Erklärung der Republik Malta zur Inselregion Gozo
37
37.
Erklärung der Republik Malta zur Beibehaltung eines Mehrwertsteuersatzes von 0%
39
L.
Erklärungen der Republik Polen
40
38.
Erklärung der Republik Polen zur Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Sektoren der polnischen Obsterzeugung
40
39.
Erklärung der Regierung der Republik Polen zur öffentlichen Sittlichkeit
41
40.
Erklärung der Regierung Polens zur Auslegung der Befreiung von den Anforderungen der Richtlinien 2001/82/EG und 2001/83/EG
41
M.
Erklärungen der Republik Slowenien
42
41.
Erklärung über die künftige regionale Gliederung der Republik Slowenien
42
42.
Erklärung zur in Slowenien heimischen Bienenart Apis mellifera Carnica (kranjska cebela)
44
N.
Erklärungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
45
43.
Erklärung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu der allgemeinen wirtschaftlichen Schutzklausel, der Binnenmarkt-Schutzklausel und der Schutzklausel für die Bereiche Justiz und Inneres
45
44.
Erklärung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu den Schlussfolgerungen der Beitrittskonferenz mit Lettland
46
IV.
Briefwechsel
zwischen der Europäischen Union und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien sowie der Slowakischen Republik über ein Informations- und Konsultationsverfahren für die Annahme bestimmter Beschlüsse und sonstige Maßnahmen in der Zeit vor dem Beitritt
1
Die Bevollmächtigten
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER,
DER PRÄSIDENT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK,
IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK,
DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK ESTLAND,
DER PRÄSIDENT DER HELLENISCHEN REPUBLIK,
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG VON SPANIEN,
DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,
DIE PRÄSIDENTIN IRLANDS,
DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,
DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK ZYPERN,
DIE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK LETTLAND,
DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK LITAUEN,
SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG,
DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK UNGARN,
DER PRÄSIDENT MALTAS,
IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE,
DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH,
DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK POLEN,
DER PRÄSIDENT DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,
DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK SLOWENIEN,
DER PRÄSIDENT DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK,
DIE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK FINNLAND,
DIE REGIERUNG DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,
IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND –
EINIG in dem Willen, die Verwirklichung der Ziele der die Europäische Union begründenden Verträge fortzuführen,
ENTSCHLOSSEN, im Geiste dieser Verträge auf den bereits geschaffenen Grundlagen einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker herbeizuführen,
IN DER ERWÄGUNG, dass Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union den europäischen Staaten die Möglichkeit eröffnet, Mitglieder der Union zu werden,
IN DER ERWÄGUNG, dass die Tschechische Republik, die Republik Estland, die RepublikZypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik beantragt haben, Mitglieder der Europäischen Union zu werden,
IN DER ERWÄGUNG, dass sich der Rat der Europäischen Union nach Einholung der Stellungnahme der Kommission und der Zustimmung des Europäischen Parlaments für die Aufnahme dieser Staaten ausgesprochen hat –
HABEN BESCHLOSSEN, die Aufnahmebedingungen und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen; sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten
WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Anhang I = Anlage 1
Anhang II = Anlage 2
Anhang III = Anlage 3
Anhang IV = Anlage 4
Anhang V = Anlage 5
Anhang VI = Anlage 6
Anhang VII = Anlage 7
Anhang VIII = Anlage 8
Anhang IX = Anlage 9
Anhang X = Anlage 10
Anhang XI = Anlage 11
Anhang XII = Anlage 12
Anhang XIII = Anlage 13
Anhang XIV = Anlage 14
Anhang XV = Anlage 15
Anhang XVI = Anlage 16
Anhang XVII = Anlage 17
Anhang XVIII = Anlage 18
Protokoll Nr. 1 = Anlage 19
Protokoll Nr. 2 = Anlage 20
Protokoll Nr. 3 = Anlage 21
Protokoll Nr. 4 = Anlage 22
Protokoll Nr. 5 = Anlage 23
Protokoll Nr. 6 = Anlage 24
Protokoll Nr. 7 = Anlage 25
Protokoll Nr. 8 = Anlage 26
Protokoll Nr. 9 = Anlage 27
Protokoll Nr. 10 = Anlage 28
Schlussakte und Erklärungen = Anlage 29
(1) Die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik werden Mitglieder der Europäischen Union und Vertragsparteien der die Union begründenden Verträge in ihrer jeweiligen geänderten oder ergänzten Fassung.
(2) Die Aufnahmebedingungen und die aufgrund der Aufnahme erforderlichen Anpassungen der die Union begründenden Verträge sind in der diesem Vertrag beigefügten Akte festgelegt. Die Bestimmungen der Akte sind Bestandteil dieses Vertrags.
(3) Die Bestimmungen der in Absatz 1 genannten Verträge über die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie über die Befugnisse und Zuständigkeiten der Organe der Union gelten auch für diesen Vertrag.
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation durch die Hohen Vertragsparteien gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften. Die Ratifikationsurkunden werden spätestens am 30. April 2004 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt.
(2) Dieser Vertrag tritt am 1. Mai 2004 in Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden vor diesem Tag hinterlegt worden sind. Haben jedoch nicht alle der in genannten Staaten ihre Ratifikationsurkunden rechtzeitig hinterlegt, so tritt der Vertrag für diejenigen Staaten in Kraft, die ihre Urkunden hinterlegt haben. In diesem Fall beschließt der Rat der Europäischen Union unverzüglich einstimmig die infolgedessen unerlässlichen Anpassungen des dieses Vertrags und des Artikels 1, des Artikels 6 Absatz 6, der Artikel 11 bis 15, 18, 19, 25, 26, 29 bis 31, 33 bis 35, 46 bis 49, 58 und 61 der Beitrittsakte, der Anhänge II bis XV, der Akte einschließlich der Anhänge dazu sowie der dieser Akte beigefügten Protokolle 1 bis 10; er kann ferner einstimmig die Bestimmungen der genannten Akte, einschließlich ihrer Anhänge, Anlagen und Protokolle, die sich ausdrücklich auf einen Staat beziehen, der seine Ratifikationsurkunde nicht hinterlegt hat, für hinfällig erklären oder anpassen.
(3) Abweichend von Absatz 2 können die Organe der Union vor dem Beitritt die Maßnahmen erlassen, die in Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2, Artikel 6 Absatz 6 Unterabsatz 2, Artikel 6 Absatz 8 Unterabsätze 2 und 3, Artikel 6 Absatz 9 Unterabsatz 3, den Artikeln 21 und 23, Artikel 28 Absatz 1, Artikel 32 Absatz 5, Artikel 33 Absätze 1, 4 und 5, den Artikeln 38, 39, 41, 42 und 55 bis 57 der Beitrittsakte, den Anhängen III bis XIV der Akte, Protokoll 2, Protokoll 3 Artikel 6, Protokoll 4 , Protokoll 8 sowie Protokoll 10 , 2 und 4 zu dieser Akte vorgesehen sind. Diese Maßnahmen treten nur vorbehaltlich des Inkrafttretens dieses Vertrags und zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens in Kraft.
Dieser Vertrag ist in einer Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei der Wortlaut in jeder dieser Sprachen gleichermaßen verbindlich ist; er wird im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter diesen Vertrag gesetzt.
Der vorstehende Text ist eine beglaubigte Abschrift der Urschrift des am 16. April 2003 in Athen unterzeichneten und im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegten Vertrags über den Beitritt zur Europäischen Union.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. III Nr. 20/2004 · Stammfassungkundgemacht am 30.04.2004
Fassungen ab: 01.05.2004
Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Art. 2, Art. 3
Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union samt Schlussakte