Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 19. November 1997, LGBl Nr 97, über die Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften des Landes und der Bundespolizeidirektion Salzburg zur Ausstellung von Mopedausweisen wird aufgehoben.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl Nr 38/2005
Auf Grund des § 31 des Führerscheingesetzes, BGBl I Nr 120/1997, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 19. November 1997, LGBl Nr 97, über die Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften des Landes und der Bundespolizeidirektion Salzburg zur Ausstellung von Mopedausweisen wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 2. April 2005 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.