Getreue Nachahmungen echter Schusswaffen, wie z.B. Federdruckwaffenspielzeug (Softguns), gelten jedenfalls als Gegenstände, die Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 146/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Oö. Jugendschutzgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
