Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

In-Kraft-Treten

(Anm: Übergangsrecht zur Novelle ALZ Nr. 22/2005)

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung in der Amtlichen Linzer Zeitung folgenden Tag in Kraft.

(2) Für Personen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung die Funktion der Leitung des Pflgedienstes eines Landespflege- und Betreuungszentrums bereits ausüben, tritt im Funktionstitel "Pflegdirektor/Pflegedirektorin" keine Änderung ein.