Der Lichtbildausweis "4YOUcard" des Landes Oberösterreich, ausgegeben vom Amt der Oö. Landesregierung, wird als Nachweis im Sinn des § 11 Abs. 1 Oö. Jugendschutzgesetz 2001 anerkannt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 60/2006
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 Abs. 3 des Oö. Jugendschutzgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, i.d.F. LGBl. Nr. 90/2005 wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
