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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 60/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 Abs. 3 des Oö. Jugendschutzgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, i.d.F. LGBl. Nr. 90/2005 wird verordnet:

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.