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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 84/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl Nr 286, in der sich bis einschließlich durch das Gesetz BGBl I Nr 142/2000 ergebenden Fassung in Verbindung mit § 2 Abs 2 des Gesetzes, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden, LGBl Nr 61/2002, wird verordnet:

Das in der Gemeinde Bergheim durch die Fertigstellung der Kreisverkehrsanlage Lengfelden für den Verkehr entbehrlich gewordene Teilstück der B 156 Lamprechtshausener Straße, das bei Straßenkilometer 5,3 (alt) beginnt und bis zu Straßenkilometer 5,654 (alt) reicht, wird als Landesstraße aufgelassen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.