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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 105/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Anthering und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee wird dahingehend geändert, dass sich der neue Grenzverlauf zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten Nr 93 und 9150 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr 9136, 9137, 9138, 9139, 9140, 9141, 9142, 9143, 9144, 9145, 9146, 9147, 9148 und 9149 ergibt.

(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte sind in den beim Vermessungsamt Salzburg aufliegenden technischen Unterlagen zu GZ A-208/2006 ersichtlich.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.