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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 40/1983

Änderung

LGBl.Nr. 55/1983

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 208 Abs. 3 Z. 1a und Abs. 6 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 619/1981, wird verordnet:

*)

Für die Ausübung der im § 208 Abs. 3 Z. 1a der Gewerbeordnung 1973 genannten Teilberechtigung des Reisebürogewerbes werden

a) eine Fremdenverkehrsregion, die das Gebiet der Gemeinde Mittelberg umfasst, und

b) eine Fremdenverkehrsregion, die die Gebiete der Gemeinden Vorarlbergs mit Ausnahme jenes der Gemeinde Mittelberg umfasst, festgelegt.

*) Fassung LGBl.Nr. 55/1983

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1984 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.