Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2026, , zugestellt am 27. März 2026, ausgesprochen, dass Pkt 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 18. Juli 2013, Z 05/04/57029/2010/007, samt dem zum Bestandteil erklärten Verordnungsplan als gesetzwidrig aufgehoben wird.