Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2026, V 250/2025-8, zugestellt am 27. März 2026, ausgesprochen, dass Pkt 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 18.7.2013, Z 05/04/56482/2010/010, samt dem zum Bestandteil erklärten Verordnungsplan als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 62/2026
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art 139 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes im Zusammenhalt mit § 59 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
